Zeitrechnung für
Familienforscher
von Tobias A.
Kemper
Für familiengeschichtliche
Forschung sind grundlegende Kenntnisse der Zeitrechung vor allem im
Mittelalter und in der Frühen Neuzeit unerlässlich. Die folgenden
Ausführungen sind nur als knapper Überblick gedacht; für
weitergehende Informationen sei insbesondere verwiesen auf:
Hermann
Grotefend: Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit. 2
Bände, Hannover 1891–1898 [online]
Hermann
Grotefend: Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und
der Neuzeit. Hannover 131991.
Die
Zeitrechnung beruht seit der Antike auf drei Grundgegebenheiten: dem
Jahr, dem Monat und dem Tag.
Ein Jahr
ist die Zeit, in der die Erde einmal vollständig um die Sonne läuft.
"Ein solches Jahr ist verflossen, wenn die Sonne an derselben
Stelle ihrer scheinbaren Bahn, auf demselben Wendepunkte, sich
befindet." (Grotefend: Taschenbuch, 1a) Ein solches sog.
"tropisches Jahr" dauert 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten, 46
Sekunden.
Für den
Beobachter, der keine Kenntnis vom Lauf der Erde um die Sonne hat, ist
der Ablauf eines Jahres etwa als der Zeitraum zwischen zwei Winter-
oder Sommersonnenwenden zu verstehen.
Ein Monat
ist ursprünglich der Zeitraum von einem von der Erde aus zu
beobachtenden Neumond bis zum nächsten. Dieser "synodische
Monat" dauert 29 Tage, 12 Stunden, 44 Minuten, 3 Sekunden.
Ein Tag
ist die Zeitdauer einer vollständigen Umdrehung der Erde um ihre
eigene Achse, annäherungsweise auch beschreibbar als die Zeit von
einem Sonnenaufgang zum nächsten.
Das Problem
einer jedweden Kalenderrechnung besteht darin, dass diese drei
Konstanten Jahr, Monat, Tag rechnerisch nicht ohne weiteres
miteinander in Beziehung gebracht werden können. Besonders augenfällig
ist die Tatsache, dass ein Jahr nicht einer exakten Anzahl Monate
entspricht. Deswegen wurde in der Kalenderrechnung schon früh darauf
verzichtet, die Kalendermonate mit dem synodischen Monat zu
synchronisieren. Ein Kalendermonat ist mit 30 oder 31 Tagen stets
etwas länger als der synodische Monat von 29 Tagen und knapp 13
Stunden Dauer.
Der noch
heute verwendete Kalender geht auf die römische Antike zurück. In
sehr früher Zeit begann das Jahr vermutlich mit der Frühjahrs-Tag-und-Nacht-Gleiche
und war in zehn Monate unterteilt. Der erste Monat war der März; aus
dieser Phase rühren die Monatsnamen September ("Siebter"),
Oktober ("Achter"), November ("Neunter"), Dezember
("Zehnter"). Die Zeit zwischen Ende Dezember und März war
nicht in Monate unterteilt, weil in dieser Zeit das öffentliche Leben
und die bäuerliche Tätigkeit weitgehend ruhte.
Zu einem
nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt wurde dieser zehnmonate römische
Kalender um die Monate Januar und Februar ergänzt. Zugleich wurde der
Jahresanfang auf den 1. Januar gelegt, wie der Name Januar erkennen läßt
(zu ianua 'Tür, Pforte'; Januar als 'der das Jahr eröffnende
Monat').
Der
julianische Kalender ist nach Caius Iulius Caesar benannt, der 45 v.
Chr. eine Reform des römischen Kalenders durchsetzte. Die Dauer eines
Jahres wurde mit annäherungsweise 365 Jahren und sechs Stunden
berechnet; die Dauer des Kalenderjahres wurde auf 365 Tage festgelegt.
Zum Ausgleich der Differenz von jährlich sechs Stunden sollte alle
vier Jahre ein Schalttag, der 29. Februar, eingefügt werden. Vier
Jahre wurden also mit 1461 Tagen gleichgesetzt, die aufgeteilt wurden
in drei Jahre zu 365 Tagen und ein Jahr zu 366 Tagen.
Der
gregorianische Kalender 
Schon im
Mittelalter war erkannt worden, dass die Berechnung des Jahres mit 365
Tagen und sechs Stunden ungenau ist. Das astronomische Jahr dauert nur
365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten, 46 Sekunden, und somit ist das
Kalenderjahr des julianischen Kalenders elf Minuten und 14 Sekunden zu
lang. Diese 11 Minuten Unterschied addieren sich in jeweils 128 Jahren
zu einem ganzen Tag Unterschied; pro 128 Jahre ging der julianische
Kalender einen Tag vor. Im 16. Jahrhundert betrug der Unterschied
schon zehn Tage; die Frühlings-Tag-und-Nacht-Gleiche, die am 21. März
zu erwarten war, konnte schon am 10. März beobachtet werden.
Zum
Ausgleich wurde unter Papst Gregor XIII. beschlossen, diese Differenz
durch die einmalige Auslassung von zehn Kalendertagen auszugleichen
und zukünftig alle 400 Jahre drei Schalttage auszulassen. Deswegen
waren nur die Jahre 1600 und 2000 Schaltjahre, die Jahre 1700, 1800,
1900 hingegen nicht.
Die Einführung
des gregorianischen Kalenders erfolgte 1582, in dem auf den 4. Oktober
sofort der 15. Oktober folgen sollte. Diese Kalenderreform wurde
allerdings nicht allgemein und überall zu diesem Termin durchgeführt,
sondern zunächst nur in den katholischen Ländern, und zwar meist
1583 oder 1584.
[hier eine
Auswahl]:
4.–15.10.1582:
Italien, Spanien, Portugal
9.–20.12.1582:
Frankreich, Lothringen
21.12.1582–1.1.1583:
Holland, Brabant, Flandern, Hennegau
10.–21.2.1583:
Bistum Lüttich
4.–15.10.1583:
Erzbistum Trier
2.–13.11.1583:
Herzogtum Jülich-Berg
3.–14.11.1583:
Stadt und Erzbistum Köln
11.–22.11.1583:
Erzbistum Mainz
17.–28.11.1583:
Herzogtum Kleve
20.6.–1.7.1584:
Herzogtum Westfalen
Die
protestantischen Länder lehnten die "katholische"
Kalenderreform ab und hielten an der julianischen Zeitrechnung fest.
Damit gab es im Reich und in ganz Europa keine einheitliche
Zeitrechnung mehr, sondern zwei unterschiedliche Kalender mit einer
Differenz von zehn und mehr Tagen. Teilweise wurden in der Konsequenz
auch die kirchlichen Feiertage zu unterschiedlichen Zeiten begangen.
Ein Beispiel: In einem katholischen Territorium war der 31. März 1641
der Ostersonntag, während für die Protestanten erst der 21. März
und noch lange nicht Ostern war. Nach altem Stil fiel Ostern auf den
25. April 1641 – für die Katholiken war das dann schon der 5. Mai
(der Sonntag vor Christi Himmelfahrt).
Die
protestantischen Länder in Deutschland führten den gregorianischen
Kalender überwiegend im Jahr 1700 durch Übergang vom 18. Februar auf
den 1. März ein, manche Länder noch später (Rumänien erst 1924).
Praktische
Konsequenzen 
Zwischen
1582 und 1700 muss für die Territorien in Deutschland mit einem
Nebeneinander von julianischem und gregorianischem Kalender gerechnet
werden. Doppeldatierungen finden sich überwiegend in Quellen von überregionalem
Bezug (Erlasse, Briefe), aber kaum in Quellen von primär regionalem
Bezug (Kirchenbücher). Zur Entscheidung, ob ein Datum in einer Quelle
dem julianischen oder dem gregorianischen Kalender folgt, muss man
folglich wissen, zu welchem Territorium der fragliche Ort gehörte und
wann dort die Kalenderreform stattgefunden hat. Das Nebeneinander der
beiden Zeitrechnungen ist vor allem dann zu beachten, wenn etwa
Beurkundungen teils in einem katholischen, teils in einem
evangelischen Kirchenbuch erfolgt sind. In diesem Falle ist mit einer
möglichen Datumsdifferenz zu rechnen.
Für die
Datenerfassung in der genealogischen Forschung empfiehlt es sich, der
Datierung des jeweiligen Kirchenbuches bzw. der verwendeten Quelle zu
folgen, allein deswegen, weil nicht immer mit Sicherheit bekannt ist,
ob das Datum dem julianischen oder dem gregorianischen Kalender folgt.
Eine Umrechnung des julianischen in den gregorianischen Kalender ist
nicht empfehlenswert, aber ggf. sollte (in einem Familienbuch, einer
Verkartung) vermerkt werden, welcher Kalender zu welcher Zeit galt.
Der
Jahresanfang 
In der römischen
Zeitrechnung begann das Jahr zunächst am 1. März, dann am 1. Januar
(vgl. oben). Im christlichen Mittelalter wurde der Jahresanfang zu
verschiedenen Terminen angesetzt; die verschiedenen Jahresanfänge
wurden nebeneinander verwendet:
1. Januar (Circumcisionsstil,
nach dem Fest "Circumcisio Domini" = "Beschneidung des
Herrn")
1. März
25. März (Annunciationsstil,
nach dem Fest "Annuntiatio Domini" = "Verkündigung des
Herrn"): Erzbistum Trier
Ostern
(Osterstil)
1.
September (byzantinischer Stil): Byzanz
25.
Dezember (Weihnachtsstil): kaiserliche Kanzlei; Stadt und Erzbistum Köln;
Erzbistum Mainz
Wenn der
25. Dezember als Jahresanfang galt (wie in der kaiserlichen Kanzlei),
dann folgte z. B. auf den 24. Dezember 1205 der 25. Dezember 1206. In
den letzten Dezembertagen differieren also die mittelalterliche und
die heutige Zeitrechnung:
Mittelalter
heute
24.12.1205
24.12.1205
25.12.1206
25.12.1205
26.12.1206
26.12.1205
27.12.1206
27.12.1205
28.12.1206
28.12.1205
29.12.1206
29.12.1205
30.12.1206
30.12.1205
31.12.1206
31.12.1205
01.01.1206
01.01.1206
Die
Differenzen, die sich aus dem unterschiedlichen Jahresanfang ergeben,
werden in der Geschichtswissenschaft auf die heute übliche Zählung
umgerechnet. Das ist deswegen zwingend notwendig, damit man Daten
vergleichen und chronologische Abfolgen erstellen kann. Ein Beispiel:
Die Krönung Karls des Großen ist in den Reichsannalen für den
25.12.801 vermeldet, den Tag nach dem 24.12.800 – nach heutiger
Rechnung fand die Krönung am 25.12.800 statt (und ist so in jedem
Lexikon verzeichnet). Es wäre völlig irreführend, die historischen
Datumsangaben ohne Umrechnung zu übernehmen, ganz abgesehen davon,
dass im Mittelalter Jahreszahlen teilweise auch fehlen und die
Datierung durch die Angabe der Regierungsjahre der Herrscher oder der
Päpste erfolgt.
Die
unterschiedlichen Jahresanfänge dürften bei der Familienforschung in
der Regel keine Rolle spielen, da sich spätestens im 16. Jahrhundert
der 1. Januar als Jahresanfang weitgehend durchgesetzt hat.
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